Ansuchen um Zertifizierung eines Schlaflabors durch die ÖGSM
Aufgrund des ständigen Fortschrittes auf technischer und medizinischer Ebene verlieren die vor 2023 ausgestellten Akkreditierungsdiplome per 31.12.2023 ihre Gültigkeit. Diesem Umstand Rechnung tragend, wurden nun auch in Österreich von der ÖGSM neue Zertifizierungsrichtlinien, in Anlehnung an existierende Richtlinien anderer europäischer schlafmedizinischer Fachgesellschaften und unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten, erstellt.
Dementsprechend werden alle bisher akkreditieren Schlaflabore aufgefordert, sich einer neuerlichen Qualitätskontrolle durch die ÖGSM im Rahmen dieser neuen Zertifizierungsrichtlinien zu unterziehen. Dafür ist es erforderlich, ein formelles Ansuchen (Vordruck unterhalb zum Downloaden) an die ÖGSM zu stellen. Dies sollte bei Interesse zum Erhalt dieses Diploms bis 31.12.2023 erfolgen. Sollte bis dahin kein Ansuchen gestellt werden, werden diese Schlaflabore zwar noch bis 31.3.2024 in unserer Liste geführt, erhalten aber im Status die Bezeichnung: „Akkreditierung alt – ab 2024 nicht mehr gültig“. Ab 1.7.2024 werden diese Schlaflabore jedoch endgültig aus unserer Liste gestrichen.
Wenn jedoch Interesse besteht, und diese Schlaflabore sich zeitgerecht für eine Zertifizierung „neu“ anmelden, werden diese im Status auf unserer Homepage mit „Zertifizierung angemeldet“ geführt. Diese Schlaflabore werden dann in einem einfachen Zertifizierungsprozess (Begehung durch eine(n) erfahrene(n) SchlafmedizinerIn der ÖGSM) nach Zusendung des Selbstevaluierungsbogens, der unterfertigten Vereinbarung, und Bezahlung der Gebühren, nach flexibler Terminvereinbarung durch unser Sekretariat bis spätestens Ende 2024 (im Regelfall Freitag vormittags) nochmals begangen.
Sollte ein bisher noch nicht visitiertes Schlaflabor Interesse an einer Qualitätskontrolle durch die ÖGSM haben, durchläuft es den oben beschriebenen Prozess, jedoch erfolgt hier die Visitation durch drei erfahrene SchlafmedizinerInnen der ÖGSM inklusive Demovorführung einer PSG an einem zur Verfügung zu stellenden Probanden.
Durch den Status „Zertifizierung offen“ wird bekundet, dass die Zertifizierung noch nicht abgeschlossen (beurteilbar) ist, bzw. eine Re-Zertifizierung nach dem vorgegebenen Zeitraum noch ausständig ist.
Auf dem Formular um „Ansuchen zur Zertifizierung“ bedeutet
• Erstmalige Zertifizierung (vormals akkreditiert) – das SL wurde bereits einmal von der ÖGSM akkreditiert
• Zertifizierung NEU – das SL wurde noch nie von der ÖGSM akkreditiert
• Rezertifizierung – das SL wurde bereits zertifiziert (dzt. noch nicht möglich)
Auf dem Selbstevaluierungsbogen ist im Regelfall
• Zertifizierung erstmalig anzukreuzen
• Re-Zertifizierung (Mängel) – bedeutet, dass eine begonnene Zertifizierung noch nicht abgeschlossen ist
• Routinemäßige Reevaluierung – im Regelfall erst fünf Jahre nach erstmaliger Zertifizierung erforderlich wird