Zertifizierungsrichtlinien der ÖGSM für Schlafmedizinische Einrichtungen in Österreich – Zeitschrift Somnologie
Die Zertifizierung von Schlaflaboren ist eine notwendige Voraussetzung zur Qualitätssicherung für den Betrieb eines Schlaflabors und wird von der Österreichischen Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung (ÖGSM), einer interdisziplinären wissenschaftlichen Gesellschaft, seit 1998 angeboten und durchgeführt. Bislang handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, der Antrag auf Rezertifizierung unterstreicht aber auch das Interesse des Schlaflabors an einer kontinuierlichen Qualitätssicherung.
Da diese Beurteilung immer nur eine Momentaufnahme darstellen kann, ist eine regelmäßige Reevaluierung notwendig. Nach der Erstzertifizierung, die eine Inspektion beinhaltet, ist eine Rezertifizierung im Abstand von 5 Jahren und eine jährliche Aktualisierung über etwaige Veränderungen erforderlich.
Ablauf und Inhalt der Zertifizierung sind in der Zeitschrift Somnologie festgehalten.
Für die Anmeldung einer Zertifizierung senden sie bitte ausgefüllt und ggf. unterschrieben das Ansuchen um Zertifizierung, die Vereinbarung und den Selbstevaluierungsbogen. Sollte eines dieser Dokumente fehlen, kann noch kein Termin vereinbart werden. Spätestens zwei Wochen vor Begehung müssen die erforderlichen Gebühren einbezahlt worden sein, sonst verfällt der vereinbarte Termin.
Sollte ein bisher noch nicht visitiertes Schlaflabor Interesse an einer Zertifizierung durch die ÖGSM interessiert sein, erfolgt eine Visitation durch drei erfahrene SchlafmedizinerInnen der ÖGSM inklusive Demovorführung einer PSG an einem zur Verfügung zu stellenden Probanden.
Auf dem Formular um „Ansuchen zur Zertifizierung“ bedeutet
• Erstmalige Zertifizierung (vormals akkreditiert) – das SL wurde bereits einmal von der ÖGSM akkreditiert
• Zertifizierung NEU – das SL wurde noch nie von der ÖGSM akkreditiert
• Rezertifizierung – das SL wurde bereits zertifiziert (dzt. noch nicht möglich)
Auf dem Selbstevaluierungsbogen ist im Regelfall
• Zertifizierung erstmalig anzukreuzen
• Re-Zertifizierung (Mängel) – bedeutet, dass eine begonnene Zertifizierung noch nicht abgeschlossen ist
• Routinemäßige Reevaluierung – im Regelfall erst fünf Jahre nach erstmaliger Zertifizierung erforderlich wird