Stellungnahme und Empfehlungen der ÖGSM

für Ärzte und Patienten zur Sicherheitsmeldung der Firma Philips Respironics vom Juni 2021 betreffend Beatmungsgeräte mit Dauer- bzw. CPAP und BiPAP Funktion.

(Stand 18.7.2021)

Zugrundliegend sind Meldungen ausschließlich von Patienten aus dem angloamerikanischen Raum (etwa 0.03% der Anwender), die nach offensichtlich unsachgemäßer Reinigung mit nicht für diesen Zweck zugelassenen Ozonkonzentratoren ihre Geräte gereinigt haben, und dabei dann kleine Partikel im Luftstrom bzw. an dem Auslass bemerkt haben, die von dem innerhalb des Beatmungsgerätes eingesetzten Schaumstoffdämmungsmaterials stammen dürften. Als Folge wurde auch über Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Reizungen der Atemwege und deren Folgen etc. berichtet. Diese Symptome sind aber auch als mögliche Nebenwirkungen im Rahmen jeglicher, die Atmung maschinell unterstützenden Therapieformen, unabhängig vom Gerätetypus, bekannt und zumeist flüchtig oder nur minimal in ihrer Natur.

Nebenwirkungen dieser Art wurden im europäischen Raum jedenfalls nicht in dieser Form berichtet, obwohl in Europa die identen Beatmungs-Geräte wie in den USA ausgeliefert werden.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wurden jedoch die Firmen, die Geräte mit diesen speziellen Dämmmaterialien vertreiben (zB HABEL Medizintechnik, Air Liquide - VitalAir, Löwenstein etc.) von den Gesundheitsbehörden verpflichtet, diese Sicherheitsmeldung an alle Patienten, die ein solches Gerät verordnet bekommen haben, nachweislich weiterzuleiten, auch wenn dies zumeist aus mangelndem technischen und chemischen Verständnis für einige Anwender erschreckend war. Inhaltlich wurden hier alle möglichen Problemstellungen aufgelistet, auch wenn diese im Alltag so gut wie gar nicht zu erwarten sind, und oft nur auf Labortests unter nicht-alltäglichen Bedingungen zurückgeführt werden können.

Tatsächlich kann somit allgemein gesagt werden, dass die Warnungen, so erschreckend sie im Detail auch klingen mögen, nicht bei Einhaltung der vom Hersteller empfohlenen Pflegemaßnahmen zu erwarten sind. Dies betrifft vor allem die theoretisch möglichen chemisch-toxikologischen und teratogenen Beschreibungen, wie auch die physikalisch losgelösten Partikel, die überwiegend in einer Größe anzutreffen sind, die sie nicht bis zum gasaustauschenden Epithel in den Alveolarräumen der Lungen vordringen lassen.

Somit lässt sich zusammenfassend sagen, dass ein theoretisch möglicher Schaden verschwindend klein ist, gegenüber dem Nutzen, die Beatmungstherapie in gewohnter Weise fortzusetzen, und zu warten, bis die Ersatzteile zum Austausch des Dämmmaterials von Philips Respironics bereitgestellt werden können und der Austausch von den Vertriebsfirmen vorgenommen werden kann. Dass dies bei etwa 30.000 in Österreich in Verwendung befindlichen Geräten eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, ist wohl verständlich. Daher haben die Gesundheitsbehörden diesen Zeitraum zum Austausch mit Juni 2023 begrenzt, was nicht der Fall gewesen wäre, wenn hier eine Gefahr in Verzug drohen würde.

Wir empfehlen daher, dass die betroffenen Geräte zunächst wie gewohnt im Einsatz bleiben sollten, bis ein Austausch der in Frage kommenden Dämmmaterialien durchgeführt wird. Sollten sie jedoch große Sorge haben, oder Nebenwirkungen verspüren, die nicht bei allgemeiner Anwendung dieser Beatmunstherapieform zu erwarten wären, wenden sie sich bitte an ihre(n) schlafmedizinisch betreuende(n) Ärztin/Arzt.

PS: Eine von Philips Respironics vorgeschriebene Geräteregistrierung durch den Anwender über das Internet wurde unseres Wissens nach von den Vertriebsfirmen HABEL und AirLiquid bereits selbst durchgeführt. Sie werden von diesen Firmen in gewohnt guter Weise auch von den weiteren Maßnahmen rechtzeitig informiert werden.

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